Gegendarstellung

 

Sehr geehrter Kunde,
Sehr geehrter Geschäftspartner,

um den zurzeit hitzigen Verlautbarungen vor Ort Stellung zu beziehen und eindeutige Klarheit zu schenken, gebe ich betreffend unseres Unternehmens GRAPHICSPOINT sowie meiner Person Stefan Keller als Inhaber hiermit folgende Gegendarstellung ab.

 

Mir ist von einigen Personen und Geschäftspartnern vorgetragen worden, das vom ortsansässigen Energieversorgungsunternehmen (im Weiteren: EVU) folgen Behauptung kundgegeben wird, dass seit dem Jahre 2012 durch meine Person eine Zahlungsverweigerung vollzogen wird.

Diese Behauptung ist falsch.


Richtig ist,
dass durch eine fehlerhafte Ansteuerung (über Rundsteuerempfänger) der Wärmepumpe für die Energieerzeugung von Brauchwasser und Heizungswärme im mittlerweile ehemaligen Einfamilienhaus zehn Jahre lang täglich neun bis zehn Stunden an einem Stück die Stromzufuhr vom EVU deaktiviert wurde. Dies bedeutet, dass Haus- & Warmwassertemperaturen fielen, bevor diese überhaupt erst die korrekten Sollwerte erreicht hatten. Die Anlage war AUS.

Durch diese täglichen Neustarts wurde eine Verbrauchserhöhung gegenüber dem Normalzustand (abhängig der Außentemperatur) von ca. 42-74 % erzeugt, zuzüglich weiteren Energiekosten für die Zuheizung.

Ausschließlich gegen die Fehlansteuerung (bereits vom Erbauer des Hauses mehrfach beanstandet, jedoch auch damit allein gelassen) sowie die künstlich erhöhten Verbrauchskosten wurde Einspruch eingelegt. Eine zugesagte Rechnungskorrektur wird seit 2012 vom Energieversorgungsunternehmen strikt verweigert, Unterlagen verschwinden. Man schweigt.

 

Vom ortsansässigen Energieversorgungsunternehmen wird weiterhin behauptet, dass seit dem Jahre 2014 in unserem Haus drei verschiedene Heizsysteme im Umlauf sind, welche die hohen Heizkosten von 300,- Euro monatlich in unserem Niedrigenergiehaus verursachen.

Diese Behauptung ist falsch.

 

Richtig ist,

dass seit März 2014 sich im besagten Objekt keine Wärmepumpe mehr befindet, diese wurde aufgrund der andauernden und nicht abschließenden Problematik mit dem hiesigen Energieversorger durch eine Gasbrennwerttherme mit Solarunterstützung ersetzt. Die demontierte Anlange trug mittlerweile durch die zehnjährige Dauerlast ebenso irreparable Schäden von sich. Monatliche Verbrauchskosten nach Anlagentausch für Heizung und Warmwasser lagen nach dem ersten Jahr nun nur noch bei 59,25 EUR monatlich, so wie vom Energiegutachter 2012/2013 (Erweiterte Ausführung Gebäudehülle) zuvor errechnet.

Obwohl das ortsansässige Energieunternehmen seit März 2014 überhaupt kein Vertragspartner mehr ist und die Wärmepumpe körperlich komplett entfernt wurde, hindert es das ortsansässige Energieunternehmen nicht daran weiterhin abzurechnen und sogar Klage einzureichen. Mit ständig erfundenen und abgeänderten Zählerständen versucht man jahrelang weitere Zahlungen zu erzwingen.

Richtig ist somit, dass ich die Zahlungen hierzu verweigert habe, da
1. Mein Energieversorgungsunternehmen seit März 2014 komplett in Hessen sitzt
2. Seit März 2014 kein Wärmepumpenstrom benötigt wird
3. Seit März 2014 ebenso keine Wärmepumpe mehr existent ist

Eine Klärung wird selbst 2022 strikt verweigert. Man schweigt.

 

 

Vom ortsansässigen Energieversorgungsunternehmen wird weiterhin behauptet, dass durch meine Person eine Zählerüberprüfung sowie ein Zählerwechsel beauftragt wurde.

Diese Behauptung ist falsch.

 

Richtig ist,

dass vom Energieversorgungsunternehmen und zuständigen Netzbetreiber am 24.6.2013 um 12:42 Uhr wiederholt gebeten wurde, den Stromzähler für Tag- und Nachttarif der Wärmepumpe wechseln zu dürfen. Eindeutig auf dem Anrufbeantworter zu hören ist der Satz, dass dieses eine prophylaktische Maßnahme wäre, da man langsam mit seinem Latein auch am Ende wäre und ebenso nicht mehr weiterwüsste.

Selbstverständlich wurde dem kurzfristigen Austausch zugestimmt. Auf dem Protokoll ist ebenso eindeutig zu sehen, dass der Auftraggeber die EWE Netz GmbH und nicht der Kunde ist. Des Weiteren fehlt jeglicher Name oder Unterschrift meinerseits auf diesem Formular. Bei Klageantrag seitens des Energieversorgungsunternehmens wurde dieses vorsätzlich genau andersherum vorgetragen. Ein Beweis, dass die Beauftragung durch meine Person initiiert wurde, blieb bis heute aus. Auch hier schweigt man.

 

Aus diesem Grunde wurde Anfang Juni 2016 Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt.

Ich möchte mich auf diesem Wege nochmals herzlichst bei den Cuxhavenern Fachleuten bedanken, die bei der Fehlerlokalisierung zum Teil weit über ihren Bereich hinaus daran mitgearbeitet haben. Ohne deren Initiativen wäre das mangelhafte Vorgehen des EVU nie festgestellt oder aufgedeckt worden.

Des Weiteren bitte ich persönlich meinen Geschäftspartnern für die ständige wechselnde Terminsituation oder Absagen in den letzten Jahren um Entschuldigung. Leider hatte das kurzfristige Agieren in dieser Sache absolute Priorität.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Keller
GRAPHICSPOINT